Zusammenfassung des Sachverhalts: Die 150/220-kV-Freileitung Mettlen-Gösgen 1 wird abgebrochen und durch eine 400/400-kV-Freileitung ersetzt. Aus Gründen des Landschaftsschutzes wird sie teilweise auf einem neuen Trassee parallel zur bestehenden 220/400-kV-Freileitung Mettlen-Gösgen 2 geführt. Verschiedene Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde, in der die beiden Leitungen bereits heute nebeneinander ein Wohngebiet queren, wehren sich gegen das Bauvorhaben. Vorgesehen sind hier auch Änderungen an der Leitung Mettlen-Gösgen 2, insbesondere um die bereits bestehende hohe elektromagnetische Belastung der Liegenschaften zu reduzieren.