25a RPG anerkannt, der Grundsätze für die Koordination enthält. So sind etwa Entscheide ausgenommen, die zwar im Zusammenhang mit einem Bauprojekt stehen, aber keinen direkten, gegen aussen verbindlichen Einfluss auf die Ausgestaltung der geplanten Baute haben (Subventionsentscheide und Kreditbewilligungen bei öffentlichen Bauten, Typenprüfungsentscheide für Installationen) oder aus sachlichen Gründen erst nach der Errichtung bzw. Änderung der betreffenden Baute oder Anlage getroffen werden können (Betriebsbewilligungen; vgl. Marti, Kommentar RPG, a.a.O., Art. 25a Rz. 19 mit Hinweisen).