Die bestehende Lösung, wonach die Frage der Gewährung der Vorzugspreise gesamthaft auf dem Verwaltungsweg mittels anfechtbarer Verfügung zu regeln ist, wurde nicht in Frage gestellt. Dass die Subventionierung des Zeitungstransports umstritten ist und der Gesetzgeber die bisherige Lösung beibehalten wollte, spricht ebenfalls dafür, Streitigkeiten betreffend Vorzugspreise für den Transport von Zeitungen und Zeitschriften gesamthaft auf dem Verwaltungsweg mittels anfechtbarer Verfügung zu entscheiden. 6.3.