Diesbezügliche grundsätzliche Diskussionen sollten aber nicht im Rahmen der Beratungen über das Postgesetz geführt werden (vgl. Voten der Ständeräte Maissen und Bisig sowie von Bundesrat Leuenberger, AB 1997 S 116). Die bestehende Lösung, wonach die Frage der Gewährung der Vorzugspreise gesamthaft auf dem Verwaltungsweg mittels anfechtbarer Verfügung zu regeln ist, wurde nicht in Frage gestellt.