So wenig wie aus dem Wortlaut des Gesetzes kann aus der Botschaft geschlossen werden, dass die konkrete Preiszusammensetzung nicht mittels Verfügung der Post zu regeln wäre. Jedenfalls lassen die Ausführungen nicht den Schluss zu, dass der Gesetzgeber bewusst nur den Grundsatzentscheid, ob ein Vorzugspreis gewährt wird oder nicht, mittels Verfügung geregelt haben wollte. Die Post gibt denn auch keine konkreten sachlichen Gründe an, worauf sich ein solches qualifiziertes Schweigen stützen liesse. Aus den Parlamentsdebatten geht zudem hervor, dass die Frage der Gewährung von Vorzugspreisen für den Transport von Zeitungen und Zeitschriften kontrovers ist. So hat der Nationalrat den Bundesrat