Entgegen der Ansicht der Post ist im Weiteren den Materialien kein qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers in dem Sinn zu entnehmen, dass er bewusst auf eine «umfassende Unterstellung sämtlicher Probleme des Zeitungstransports unter das öffentlich-rechtliche Verwaltungsbeschwerdeverfahren verzichtet» hat. Qualifiziertes Schweigen liegt vor, wenn der Gesetzgeber bewusst auf eine ausdrückliche Anordnung verzichtet hat, beziehungsweise wenn von einer abschliessenden gesetzlichen Regelung auszugehen ist.