Der Erlass einer umfassenden Verfügung über die Zusammensetzung der Vorzugspreise ist somit vom Gesetzestext her nicht ausgeschlossen. Gestützt wird dieses Ergebnis auch durch die Tatsache, dass beispielsweise der hier strittige Zuschlag pro Exemplar für Herstellung oder Herausgabe im Ausland (gemäss heute geltenden Preisen) mit 30 Rappen fast einen Drittel des gemäss Informationsschrift höchstmöglichen Nettopreises, bestehend aus Grund- und Gewichtspreis von 100,5 Rappen beziehungsweise (mit Formatzuschlag) von 101,5 Rappen ausmacht (ohne Berücksichtigung weiterer möglicher Zuschläge).