O., S. 1283). Folgerichtig hat der Bund selbst dafür zu sorgen, dass die eingesetzten Mittel auch zweckgerichtet verwendet werden. Demzufolge sind Streitigkeiten über die Gewährung von Vorzugspreisen im Verwaltungsverfahren zu beurteilen (vgl. Botschaft, a.a.O., S. 1291). Die Überprüfung einer von der Post erlassenen Verfügung durch die Rekurskommission UVEK (REKO/UVEK) dient gerade dazu, die korrekte Umsetzung der pressepolitischen Vorgaben und die richtige Anwendung der anwendbaren Bestimmungen durch die Post sicherzustellen. Inwiefern in diesem Zusammenhang die vom UVEK genehmigten Preise überprüft werden können, braucht indessen an dieser Stelle nicht untersucht zu werden.