Zudem sind letztlich nicht nur die Grundsatzfrage, sondern auch einzelne Teilaspekte, wie beispielsweise die vorliegend umstrittene Zuschlagstaxe, von eminent pressepolitischer Bedeutung. Die Gewährung des Vorzugspreises (inklusive dessen Höhe) kann demnach als geschlossener Fragenkomplex betrachtet werden, der einer einheitlichen Regelung betreffend den Rechtsschutz bedarf, was dafür spricht, alle Einzelheiten der konkreten Festsetzung des Vorzugspreises in einer Verfügung festzulegen, sofern zwischen der Post und der Kundschaft darüber Meinungsverschiedenheiten bestehen. 6.2.2.