Insofern erweisen sich die Ausführungen der Post als zutreffend, wenn sie festhält, die Vorzugspreise und die Zuschlagstaxen seien auseinander zu halten. Ein bestimmter Zuschlag (somit auch die umstrittene Zuschlagstaxe) ist demzufolge Bestandteil des letztlich massgebenden Vorzugspreises. Dieses System lag bereits der Regelung nach der Verordnung (1) vom 1. September 1967 zum Postverkehrsgesetz (AS