1 Am 25. Februar 1999 ersuchte die X AG die Schweizerische Post (nachfolgend: Post) ihr den für die Verteilung verschiedener Zeitschriften erhobenen Zuschlag für Herstellung oder Herausgabe im Ausland von 30 Rappen je Exemplar zu erlassen, da es sich um schweizerische Erzeugnisse handle. Es folgte ein umfangreicher Briefwechsel zwischen der X AG und der Post, in dessen Rahmen die Post unter anderem ausführte, schweizerische Zeitungen und Zeitschriften könnten vom Vorzugspreis profitieren, sofern die Voraussetzungen gemäss den einschlägigen Bestimmungen erfüllt seien.