5.5. Zusammenfassend ergibt sich, dass die Frage der Nutzung der Bahnhöfe für das Verteilen von Gratiszeitungen die weit gefassten öffentlichen Aufgaben der SBB AG berührt und demnach in ihren behördlichen Wirkungskreis fällt. Sie ist kraft ihrer Sachherrschaft über die im Gemeingebrauch stehenden Bahnhöfe berechtigt, über die Nutzung ihres Areals mit Verfügung zu entscheiden. [256] Zu beziehen beim Rechtdienst der SBB, Hochschulstrasse 6, 3000 Bern 65. 6 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali