Vorinstanz in diesem Zusammenhang zitierte Literatur (Michele Albertini, Der verfassungsmässige Anspruch auf rechtliches Gehör im Verwaltungsverfahren des modernen Staates, Bern 2000, S. 92; vgl. Entscheid des BAV vom 18. April 2000, Ziff. 13). Geht es dort doch um die Frage, wann eine Behörde trotz sachlicher Zuständigkeit nicht verpflichtet ist, ein Verfahren einzuleiten (Paradebeispiel: die Aufsichtsbeschwerde), während hier die SBB AG bereits entschieden hat, ein Verfahren nach VwVG einzuleiten und geprüft werden muss, ob sie dazu befugt war. 5.3.2. Gemäss Art.