Es ist deshalb zu prüfen, ob sie im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Bst. e VwVG als Instanz bzw. Organisation ausserhalb der Bundesverwaltung in Erfüllung ihr übertragener Verwaltungsaufgaben verfügt hat. 5.3. Die SBB AG erbringt als Kernaufgabe Dienstleistungen im öffentlichen Verkehr, namentlich in der Bereitstellung der Infrastruktur, im Personenfernverkehr, im regionalen Personenverkehr und im Güterverkehr sowie in den damit zusammenhängenden Bereichen (Art. 3 Abs. 1 SBBG).