Im Rahmen der Bahnreform sind für die Schweizerischen Bundesbahnen verschiedene mögliche Rechtsformen diskutiert worden. Dabei standen die öffentlichrechtliche Anstalt mit Rechtspersönlichkeit sowie die spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des öffentlichen Rechts im Vordergrund. Für letztere hat vor allem die Möglichkeit Ausschlag gegeben, dass sich mittelfristig weitere Gemeinwesen und Private daran beteiligen können. Ausserdem erhoffte sich der Bundesrat mit der Übernahme des aktienrechtlichen Instrumentariums eine Stärkung der unternehmerischen Verantwortung und der Autonomie der Unternehmung.