Aus den Erwägungen: (…) 5. Streitgegenstand bildet die Frage, ob das BAV auf die Beschwerde vom 16. März 2000 hätte eintreten müssen. Es gilt demnach zu prüfen, ob die Beschwerdegegnerin (d. h. die SBB AG) berechtigt war, über das Begehren der Beschwerdeführerin um Erteilung einer Bewilligung zur Verteilung der Gratiszeitung auf dem SBB-Areal in Form einer Verfügung zu entscheiden. (…) 5.1. Damit das Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vom 20. Dezember 1968 (VwVG, SR 172.021) zur Anwendung gelangt, muss eine Bundesverwaltungsbehörde gemäss Art. 1 VwVG für den Erlass einer Verfügung zuständig sein.