37m LFG im kantonalen Baubewilligungsverfahren zu bewilligen ist. Sofern die Genossenschaft am geplanten Flugplatzrestaurant festhalten will, muss sie der zuständigen kantonalen Baubewilligungsbehörde ein neues Baugesuch einreichen. Die Plangenehmigungsverfügung des BAZL ist deshalb aufzuheben und die Beschwerden sind gutzuheissen, ohne dass die übrigen vorgebrachten Rügen noch geprüft werden müssten. 5 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali