Dass der Aero-Club seinen Sitz ins geplante Bauvorhaben verlegen will, mag hinsichtlich seiner privaten Vereinstätigkeit zwar zweckmässig erscheinen. Den Akten kann jedoch nicht entnommen werden, dass der Aero-Club auch im Rahmen der auf dem Flugfeld ausgeübten Tätigkeiten Aufgaben übernehmen würde, die seine ständige Präsenz auf dem Flugfeld notwendig erscheinen liessen. So obliegt insbesondere die Verantwortung für den Schulungsbetrieb nicht dem Aero-Club, sondern einem Vorstandsmitglied der Flugplatzgenossenschaft selbst. Aufgrund seiner Zweckbestimmung gehört der vorgesehene Büroraum deshalb weder örtlich noch funktionell zum Flugfeld.