Stellt man die im Restaurantteil geplanten 60 Innen- und 30 Aussenplätze den oben erwähnten Passagierzahlen und der Anzahl Auszubildenden gegenüber, die an einem einzelnen Ausbildungskurs teilnehmen werden, so ist den Beschwerdeführenden beizupflichten, dass ein Restaurant dieser Grösse nicht überwiegend der Verpflegung der Flugschüler, Pilotinnen, Fluglehrer und Passagiere auf dem Flugfeld dienen, sondern - dem gastgewerblichen Betriebskonzept entsprechend - vor allem auch andere Gäste anziehen soll, die mit dem Betrieb des Flugfeldes an sich nichts zu tun haben. Für die Verpflegung der Personen, die sich wegen des Flugbetriebs