5 Art. 62a Abs. 4 RVOG eine Vereinbarung mit dem BUWAL abzuschliessen, wonach Fälle wie der vorliegende vom Anhörungsverfahren ausgenommen werden sollten. 6.5. Mit der Konzentration des Entscheids bei einer Leitbehörde werden die Bewilligungsverfahren vereinfacht, beschleunigt, wird die Koordination verbessert und damit eine umfassende Gesamtabwägung aller bei einem Vorhaben auf dem Spiel stehenden Aspekte ermöglicht.