Das BAZL hat das Gesuch für die Änderung des Betriebsreglements am 14. März im Bundesblatt (BBl 2000 1366 f.) und in den kantonalen Publikationsorganen veröffentlicht und die Gesuchunterlagen vom 16. März bis zum 16. April aufgelegt. In der Publikation hat es darauf hingewiesen, dass sich das Verfahren nach Art. 36d LFG und den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt richte und es den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen direkt anhöre. Die Anhörung daure ab dem 14. März drei Monate, also bis zum 14. Juni 2000. Im Genehmigungsentscheid vom 18. Mai 2000 hält das BAZL zum Anhörungsverfahren einzig fest, dass es auf eine Anhörung der Kantone