Es ist im Folgenden zu prüfen, ob und allenfalls welche Auswirkungen diese Änderungen auf das vorliegende Verfahren haben. 6.1. Die Übergangsbestimmungen zur Änderung des Luftfahrtgesetzes vom 18. Juni 1999 (AS 1998 2566) halten in Abs. 2 ausdrücklich fest, dass nur auf hängige Beschwerden das alte Verfahrensrecht anwendbar ist. Der Genehmigungsantrag für die Änderung des Betriebsreglements datiert