Die Änderung des Betriebsreglements ist auf den Bau des Strassentunnels im Rahmen der Bauarbeiten zurückzuführen. Die Erteilung der Rahmenkonzession dafür geht bereits auf das Jahr 1995 zurück und gab dem Bundesgericht Anlass, sich unter anderem eingehend mit dem Verhältnis von Bau-, Betriebs- und Rahmenkonzessionsverfahren auseinander zu setzen. Dieses stellte in seinem Entscheid insofern erhebliche Mängel der einschlägigen gesetzlichen Ordnung fest, als «die abschliessende planerische und normative Einbindung der Landesflughäfen in das System der Raumplanung und des Umweltschutzes» noch auf sich warten lasse (BGE 124 II 317 E. 10).