sowie unter der Bedingung dass nach 21.00 Uhr auf Piste 16 keine Starts mehr durchgeführt werden, zu genehmigen.» Die Beschwerdeführer stellten zudem ein Gesuch um Anordnung vorsorglicher Massnahmen mit dem Antrag, der Flughafen Zürich sei anzuweisen, diese Massnahmen ab sofort umzusetzen. Aus den Erwägungen des Endentscheides: