2 Am 14. März 2000 publizierte das BAZL das Gesuch im Bundesblatt mit folgender Änderung des Betriebsreglements für die Dauer der Schliessung der Piste 10–28: «a) Sämtliche Abflüge erfolgen tagsüber auf der Piste 16. b) Zusätzlich zur bestehenden werden die Abflugrouten 16 rechts und 16 geradeaus geflogen. c) In der Zeit von 21.00 bis 22.00 Uhr (Lokalzeit) können Starts auf der Piste 16 erfolgen. Die Freigabe erfolgt nur bei ausgewiesenem Bedarf durch die Flughafendirektion Zürich auf Grund der aktuellen Verkehrslage. d) In Ausnahmefällen (Westwind, Ausfall Landesystem) darf auf die Pisten 32 und 34 gelandet werden.