1 Zwischenentscheid der REKO/UVEK. Vgl. VPB 64.118. Endentscheid der REKO/UVEK. - Eine Änderung des Betriebsreglements kann nur aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung genehmigt werden; Abwägungsfehler (E. 5). - Das Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren ist am 1. Januar 2000 in Kraft getreten. Es ist auf hängige und neue Gesuche ab diesem Zeitpunkt anwendbar (E. 6.1). - Pflicht zur Anhörung anderer Fachbehörden insbesondere bei der Anwendung von Umweltschutzrecht (E. 6-6.5). Ausnahmen davon (E. 6.6) - Folgen der Nichtanhörung (E. 7).