der beim BAZL Einsprache erhoben werden konnte. Ferner wurde in der Publikation darauf hingewiesen, dass das BAZL den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen direkt anhöre. Die Anhörung beginne mit der Publikation und daure 3 Monate. Mit Verfügung vom 18. Mai 2000 genehmigte das BAZL die Änderung des Betriebsreglements und entzog gleichzeitig allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung. Gegen diese Verfügung erhoben am 16. Juni 2000 die Stadt Opfikon und zwei Privatpersonen (nachfolgend Beschwerdeführer) Verwaltungsbeschwerde bei der Rekurskommission des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie