Decisione finale della Commissione di ricorso DATEC. Cfr. GAAC 64.119. Zusammenfassung des Sachverhalts: Mit Beschluss vom 9. Februar 2000 nahm der Regierungsrat des Kantons Zürich von der Schliessung der Piste 10–28 des Flughafens Zürich vom 29. Mai bis 20. August 2000, wenn nötig bis 27. August 2000, für den Bau eines Strassentunnels Kenntnis und beschloss eine Änderung des Betriebsreglements, welche er dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zur Genehmigung unterbreitete. Am 14. März 2000 publizierte das BAZL das Gesuch im Bundesblatt mit folgender Änderung des Betriebsreglements für die Dauer der Schliessung der Piste 10–28: «a)