3 und Niederwil und bildet Gegenstand eines ebenfalls bei der REKO/UVEK hängigen Beschwerdeverfahrens. Umstritten ist dort die Linienführung am südöstlichen Dorfrand von Mägenwil. Mit der Genehmigung der Pläne der 380/220-kV-Leitung hat die Vorinstanz auch die Begehren der drei beschwerdeführenden Parteien nach einer weitergehenden Verkabelung der 16-kV-Leitung kurz behandelt und abgewiesen. Dies bedeutet aber nicht, dass damit die Beschwerdeinstanz bei der Überprüfung der Verfügung L-169’867 auch über die Frage nach der Verkabelung der 16-kV-Leitung frei befinden könnte.