2 eine weitergehende Verkabelung der 16-kV-Leitung als unbegründet ab. Auch das Zusammenlegen der 16-kV-Leitung mit der 380-kV-Leitung auf dem neuen Trassee verwarf es aus technischen und betrieblichen Gründen. Gegen die Plangenehmigungsverfügung L-134’885.9 haben verschiedene Einwohnerinnen und Einwohner von Mägenwil bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (REKO/UVEK) Verwaltungsbeschwerden erhoben mit dem Antrag, die 16-kV-Leitung Lupfig – Mägenwil auch in der Nähe ihrer Wohnhäuser bzw. der von ihnen bewirtschafteten Grundstücken zu verkabeln.