Starkstromanlagen. Plangenehmigungsverfahren für den Ausbau einer Hochspannungsfreileitung auf eine höhere Spannung. Möglichkeiten, bestehende Freileitungen in der Umgebung in das Verfahren miteinzubeziehen. - Vorliegen eines Anfechtungsobjekts als Eintretensvoraussetzung (E. 2). - Das Entfernen eines Leiters bedarf keines Plangenehmigungsverfahrens (Art. 4 Abs. 2 VPS bzw. Art. 15 Abs. 1 VPeA; E. 2.1).