20 Vgl. auch Alfred Kölz, Die Abgabe separater Abstimmungsempfehlungen an die Stimmberechtigten durch den Zürcher Kantonsrat, ZBl 9/1998, S. 407: «Dagegen kann eine Abstimmungsempfehlung an die Stimmberechtigten, die dem Ergebnis der Schlussabstimmung im Kantonsrat widerspricht, nicht zulässig sein.» Hingegen darf auf die Abstimmungsempfehlung verzichtet werden, vgl. ZBl 9/1998, S. 410Besson (Anm. 10), S. 249 hält die Abgabe einer anders lautenden Stimmempfehlung durch die Regierung zumindest für fraglich; seiner Meinung nach müsste dies jedenfalls in den Erläuterungen sachlich begründet werden.