Der Bundesrat kann dem Volk keine eigenen Vorlagen unterbreiten und er kann, nachdem das Parlament über eine Vorlage beschlossen hat, sich diesbezüglich nur im Rahmen seiner Informationstätigkeit direkt ans Volk wenden. Er hat die Beschlüsse der Bundesversammlung zu respektieren und zu vollziehen.18 Er darf keine eigene Politik gegen die Mehrheit der Bundesversammlung betreiben.19 Nach der verfassungsrechtlichen Ordnung des Verhältnisses zwischen Exekutive und Legislative kann der Bundesrat das Volk (oder allenfalls das Volk und die Stände) somit nicht zum Schiedsrichter zwischen ihm und dem Parlament machen. Dies wäre systemfremd und mit der in den Art.