Der Bundesrat ist damit zwar beim ganzen Gesetzgebungsverfahren mitbeteiligt und kann gestaltend Einfluss nehmen. Das letzte Wort hat jedoch, unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen, immer das Parlament. Dieses legt den für die Abstimmung massgeblichen Inhalt verbindlich fest. Formell ist es deshalb sein Beschluss, mit dem sich die Stimmberechtigten im Vorfeld der Abstimmung zu befassen haben. Der Bundesrat kann dem Volk keine eigenen Vorlagen unterbreiten und er kann, nachdem das Parlament über eine Vorlage beschlossen hat, sich diesbezüglich nur im Rahmen seiner Informationstätigkeit direkt ans Volk wenden.