Der Bundesrat übt seine staatsleitenden Funktionen im Bereich der Gesetzgebung jedoch in der Regel zuhanden der Bundesversammlung aus. Er richtet seine Erlassentwürfe und Anträge nie direkt ans Volk, sondern nur mittelbar über das Parlament. Das Parlament seinerseits ist durch die Entwürfe des Bundesrates und seine Anträge nicht gebunden, sondern kann materielle Änderungen beschliessen.