Als staatsleitendes Organ steht es ihm zu, in den Abstimmungserläuterungen seine Auffassung darzulegen und zu erläutern, welche Änderungen die Bundesversammlung aus welchen Gründen beschlossen hat. Die differenzierte Darlegung des gesamten Entscheidungsprozesses zu einer bestimmten Vorlage entspricht dem Informationsauftrag des Bundesrates vor Abstimmungen.