Mit Beschluss vom 16. November 2006 ersuchte die SPK-N die Bundeskanzlei als federführende Stelle für die Stellungnahme des Bundesrates zur erwähnten parlamentarischen Initiative, beim Bundesamt für Justiz ein Gutachten einzuholen. Darin soll aus verfassungsrechtlicher Sicht die Frage beurteilt werden, «ob der Bundesrat verpflichtet ist, die Vorlagen des Parlamentes vor Volksabstimmungen zu vertreten […] oder ob er befugt ist, eine von der Parlamentsmehrheit abweichende Abstimmungsempfehlung abzugeben.» Das Bundesamt für Justiz äussert sich dazu wie folgt: 2. Informationspflicht des Bundesrates im Allgemeinen