Der Bundesrat hat am 8. November 2006 zum Bericht der SPK-N Stellung genommen. Er führte dabei aus, dass er sich vorbehält, «eine von der Parlamentsmehrheit abweichende Abstimmungsempfehlung abzugeben». Zwar werde er dies «im Interesse eines einheitlichen Auftretens von Parlament und Exekutive nicht inflationär tun». Indes sei er «als eigenständige Gewalt gehalten, dem Souverän seiner eigenen Verantwortung notfalls abweichend von legislativen Mehrheitsentscheiden Ausdruck zu verleihen». 4