Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat dem Nationalrat mit ihrem Bericht vom 15. September 2006 den Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) unterbreitet.1 Gemäss dem von der SPK-N vorgeschlagenen Art. 10a BPR sollen die Grundsätze über die Information des Bundesrates vor Volksabstimmungen, die bereits heute in einem Leitbild enthalten sind2, bundesgesetzlich verankert werden. Konkret soll der Bundesrat verpflichtet werden, umfassend über eidgenössische Abstimmungsvorlagen zu informieren.