Angesichts der im ersten Teil des Filmbeitrags vertretenen Behauptung, die Anwälte hätten die IV insbesondere im letzten Jahr entdeckt, erstaunt, dass ein Fall aus dem Jahre 1991 als Beispiel dient. Die Sendung «Kassensturz» hatte damals über den Fall von Beschwerdeführer 2 berichtet, weshalb auch Archivaufnahmen von ihm bestehen, woraus im beanstandeten Beitrag mehrere Sequenzen gezeigt werden. «10 vor 10» hat, mit der nicht ganz unwesentlichen Ausnahme der Schlusssequenz, die entsprechenden Bilder mit der Einblendung «Archiv» gekennzeichnet.