Die Zahl (489) mag auf den ersten Anschein zwar beeindruckend wirken. Dabei gilt es aber in Betracht zu ziehen, dass es sich beim Sozialversicherungsrecht um einen grossen Rechtsbereich handelt. «10 vor 10» unterlässt es ebenfalls, Vergleiche mit anderen Rechtsgebieten anzuführen. So finden sich auf