3 bringen für das Publikum keine Aufklärung. Erst mit dem Wissen über die neue gesetzliche Grundlage könnte dieses die Anzahl der mutmasslichen Einsprachen von 12’000 im vergangenen Jahr und die Aussage, wonach der Markt zu beobachten sei, einordnen. Dabei ist davon auszugehen, dass nicht zwangsläufig alle Eingaben von Rechtsanwälten verfasst wurden. 6.2.2. Die Aussage, wonach die Anwälte bei erfolgreichem Ausgang in einem Verfahren um eine IV-Rente ein happiges Honorar erzielen würden, ist in diesem Kontext unzutreffend. Erfolgshonorare für Anwälte sind im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren verboten (Art.