Das Statement von Prof. Erwin Murer, wonach in der Schweiz im ersten Jahr rund 12’000 Einsprachen gegen IV-Entscheide eingegangen seien, dürfte zutreffen, wird aber ohne weitere Erklärung im Raum stehen gelassen. Die Aussage «im ersten Jahr» bezieht sich auf das erste Jahr seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG, SR 830.1). Der Grossteil des Publikums überhört «das erste Jahr», da er keine Kenntnis vom Inkrafttreten des ATSG am 1. Januar 2003 hat. Das Publikum kommt zum Schluss, dass die Anwälte nun wirklich die IV entdeckt hätten und ein wahrer Boom eingesetzt habe.