Für den Grossteil der Zuschauer mag diese Schlussfolgerung vor allem auch aufgrund der Statements von Experten, welche sich nicht auf die Honorare, sondern auf die Zahl involvierter Anwälte beziehen, zutreffend erscheinen. «10 vor 10» hat es denn auch unterlassen, die genannten Zahlen kritisch zu hinterfragen bzw. zusätzliche Begründungen für das angeblich lukrative Geschäft der Anwälte mit IV-Renten anzuführen. 6.2.1. Das Statement von Prof. Erwin Murer, wonach in der Schweiz im ersten Jahr rund 12’000 Einsprachen gegen IV-Entscheide eingegangen seien, dürfte zutreffen, wird aber ohne weitere Erklärung im Raum stehen gelassen.