Dieser erste Teil des Filmberichts verfolgt den Zweck, die Behauptung in der Anmoderation, wonach IV-Fälle für Rechtsanwälte ein «gutes Geschäft» seien, zu belegen. Beatrice Breitenmoser und Hans-Heinrich Brunner als Experten erklären, die Anwälte hätten die IV entdeckt und würden «fleissig» Einsprachen gegen negative Rentenentscheide machen. Erwin Murer als weiterer Experte spricht von 12’000 Einsprachen im letzten Jahr. Der Off-Kommentar folgert daraus, dass dies offensichtlich ein Geschäft für die Anwälte sei. Als weiterer Beleg dafür dient «10 vor 10» die «hohe» Zahl der auf der Web-Site des Schweizerischen Anwaltsverbandes angeführten spezialisierten Anwälte.