1 - Der vorliegend beanstandete Spot der Schweizerischen Flüchtlingshilfe zur Asylpolitik stellt keine unzulässige politische Werbung dar. Da er erst nach der Abstimmung zur Volksinitiative «gegen Asylrechtsmissbrauch» ausgestrahlt wurde, konnte er die Meinungsbildung dazu nicht mehr beeinflussen (E. 4.5 f.).