Seit dem 1. Mai 2002 ist Radio DRS 1 überdies bestrebt, mindestens zwei Musikstücke schweizerischer Herkunft in der Stunde auszustrahlen. 4.3. Die Beschwerdegegnerin hat in ihrer Stellungnahme zutreffend festgestellt, dass sich die Leistungen von Radio DRS 1 hinsichtlich Art. 26 Abs. 2 Bst. a RTVG und Musik nicht nur auf das Abspielen von Schweizer Titeln beschränken. So unterstützt Radio DRS 1 das einheimische Musikschaffen durch das Vorstellen von Neuerscheinungen, mit Veranstaltungshinweisen oder Interviews in den verschiedensten Sendegefässen. Beispiele stellen etwa der vierminütige «KulturTipp», «Die CD der Woche» oder «Swissmade» (jeweils dienstags von 21.03-22.00 Uhr) dar.