26 Abs. 2 Bst. a RTVG hat die SRG zur kulturellen Entfaltung beizutragen, «namentlich durch die möglichst breite Berücksichtigung schweizerischer Eigenleistungen». In erster Linie heisst dies bezüglich der Musikprogrammierung, dass die SRG-Radioprogramme möglichst viele Musiktitel mit einem/r schweizerischen Interpret/in und/oder einem schweizerischen Autor/in spielen sollen, ohne jedoch eine bestimmte Quote erfüllen zu müssen. Nicht relevant ist dabei die verwendete Sprache. In den verschiedenen Stilen der Populärmusik (Rock, Pop, Hip Hop, House usw.) wird regelmässig auch bei Schweizer Herkunft Englisch gesungen.