9 Musik ist aufgrund des den Radioveranstaltern durch das RTVG eingeräumten hohen Masses an Gestaltungsfreiheit (Programmautonomie) noch geschützt. Im Übrigen ist sich aber auch Radio DRS 1 dieser Problematik bewusst. Seit Herbst 2002, also nach dem für die vorliegende Beschwerde relevanten Zeitraum, strahlt Radio DRS 1 im Tagesprogramm nicht mehr als zwei englische Musiktitel hintereinander aus und kommt damit dem Anliegen des Beschwerdeführers, das Musikprogramm hinsichtlich der verwendeten Sprache abwechslungsreicher zu gestalten, entgegen. 4.2. Gemäss Art. 26 Abs. 2 Bst.