Es ist der Beschwerdegegnerin zuzustimmen, dass im geltenden RTVG keine Quoten (Mindestanteile) für einheimische Musik oder einheimische Kultur bestehen. In den parlamentarischen Beratungen zum RTVG hat man sich sowohl im Nationalrat wie auch im Ständerat bezüglich der audiovisuellen Produktion explizit gegen Quoten für schweizerische oder europäische Erzeugnisse ausgesprochen (siehe AB 1989 N 1645 und AB 1990 S 577). Einige Lobbyorganisationen wie «action swiss music» setzen sich schon seit einiger Zeit für eine gesetzlich festgelegte Quote für Schweizer Musik im Radio ein (meist 20%).